Mindestvertragsdauer & Kündigungsfristen

Besteht eine Mindestvertragsdauer für die Produkte der GGA Maur?

Nein, bei der GGA Maur bestehen keine Mindestvertragsdauer für keine der Produkten, ausser es bestand eine Sonderregelung (z.B. von einer Promotion).


Was gilt es bei Kündigungsfristen zu beachten?

Alle Produkte der GGA Maur können jeweils auf Ende des Folgemonats gekündigt werden, bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch unter 044 982 16 17 oder besuchen Sie uns in unserem Shop in Fällanden. Wenn Sie den Internet-Anschluss kündigen, müssen die anderen Produkte (ausser Mobile) auch gekündigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier alle unsere Installationsanleitungen.

Sollte Ihr Abonnement aufgrund offener Rechnungen deaktiviert / gesperrt worden sein, bitten wir Sie, die offenen Rechnungen schnellst möglich zu begleichen.
Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, wird Ihr Anschluss so schnell wie möglich reaktiviert und entsperrt.

Gerne können Sie uns nach getätigter Zahlung eine Kopie der Zahlungsbestätigung per E-Mail an verkauf@gga.ch senden.
Nach Prüfung des Zahlungsbeleges können wir Ihr Abonnement reaktivieren und entsperren.

Verzichten Sie auf Papierrechnungen und entscheiden Sie sich für einen elektronischen Rechnungserhalt. Indem Sie Ihre Rechnung per Mail erhalten, sparen Sie zusätzliche Kosten und entlasten dabei noch die Umwelt. Der Versand der Papierrechnung wird Ihnen mit CHF 3.– pro Rechnung belastet.

Ausserdem können Sie in Ihrem Kundenkonto ein Reminder-Mail für Ihre offene Rechnung einrichten.

Wir sind für Sie da.

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