Allgemeine Geschäftsbedingungen der GGA Maur

  1. Allgemeines 
    Die Bestimmungen der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienstleistungen der GGA Maur» (AGB) gelten für jeden Vertrag über Produkte oder Dienstleistungen der GGA Maur, soweit im einzelnen Vertrag keine spezielle Regelung vereinbart wurde. Die AGB richten sich an Personen aller Geschlechter, wobei nachfolgend die Bezeichnung «Kunde» verwendet wird. 

  2. Pflichten der GGA Maur
    Die GGA Maur ist bemüht, ihre Dienstleistungen möglichst unterbruchsfrei zu erbringen. Unterbruchsfreie Verfügbarkeit oder bestimmte Übertragungskapazitäten kann sie aber nicht garantieren.

    Die GGA Maur kann den Netzzugang und die Dienstleistungen jederzeit einseitig einschränken oder einstellen, wenn dies angezeigt ist. Angezeigt ist dies bspw. bei Reparaturen oder bei Störungen oder Unterbrechungen der Signallieferung an die GGA Maur.

    Bei Störungen der Zugangsgeräte repariert oder ersetzt die GGA Maur die betroffenen Geräte. Die GGA Maur wählt, ob ersetzt oder repariert wird. Ein Anspruch auf Rückvergütung von Dienstleistungspreisen wegen Ausfalls eines Zugangsgerätes besteht nicht.

  3. Pflichten des Kunden
    Damit der Kunde die Produkte und Dienstleistungen der GGA Maur verwenden kann, muss er an ein Kommunikationsnetz der GGA Maur oder eines anderen Anbieters angeschlossen sein. Der Kunde ist für die korrekte Erschliessung verantwortlich.

    Der Kunde darf die Produkte und Dienstleistungen sowie die ihm zur Verfügung gestellten Geräte oder Gegenstände der GGA Maur ausschliesslich für die im Vertrag und den zugehörigen Unterlagen (bspw. Broschüren oder Produktebeschriebe) genannten Zwecke verwenden. Nicht erlaubt ist einerseits die illegale (geltendes Recht brechen) Verwendung jeglicher Art und andererseits die Verwendung entgegen den Grundsätzen der Vertragsunterlagen und dieser AGB.

    Der Kunde ist für jeglichen Inhalt der Informationen, die er mithilfe der Produkte und Dienstleistungen der GGA Maur übermitteln lässt oder Dritten zugänglich macht, selbst verantwortlich.
    Der Kunde muss Rechnungen fristgerecht bezahlen.

    Wechselt der Kunde seine Räumlichkeiten innerhalb des Versorgungsgebietes, hat er dies der GGA Maur mindestens 4 Wochen im Voraus mitzuteilen.

    Will der Kunde das Vertragsverhältnis beenden, aber meldet er sich nicht korrekt ab, bleibt er zur Bezahlung verpflichtet, auch wenn er nachweislich keine Dienstleistungen mehr bezogen hat.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    Die Preise und Gebühren sowie die Rechnungsstellung für die einzelnen Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb des Vertrags.

    Der Kunde muss Rechnungen innert der angegebenen Zahlungsfrist bezahlen. Sofern bis zum Fälligkeitsdatum (maximal innert 30 Tagen) keine Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Erfolgt keine Zahlung in der aufgeführten Zahlungsfrist, befindet sich der Kunde automatisch in Verzug und eine Mahngebühr über CHF 30.00 wird fällig. GGA Maur kann jederzeit Inkassoforderungen an Dritte übergeben. Bei Zahlungsverzug kann die GGA Maur ihre Dienste sofort ohne Ankündigung und ohne Recht auf Entschädigung sperren. Für die Wiederaktivierung wird eine Mindestgebühr über CHF 65.00 verrechnet. Während der Sperre werden die vertraglich geschuldeten Dienstleistungen weiterhin in Rechnung gestellt. Bei Teil Einsprache bleibt der verbleibende Teil geschuldet.

  5. Missbräuchliches Verhalten; Sperrung der Leistungserbringung
    Die GGA Maur ist berechtigt, bei nicht vertragskonformer oder illegaler Nutzung durch den Kunden, Vertragsverletzungen des Kunden oder bereits bei Vorliegen eines Verdachts eines solchen Verhalten („missbräuchliches Verhalten“) alle Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung zu sperren, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wiederhergestellt ist. Die Entsperrung resp. Wiederaufschaltung ist kostenpflichtig.

    Die Sperrung der Dienstleistungen hat keine Einwirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Dieser hat auch bei Sperrung die vollen Entgelte und Rechnungsbeträge zu bezahlen.

  6. Datenschutz
    Die GGA Maur nimmt den Schutz der persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden vertraulich und gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes behandelt. In diesem Zusammenhang kann die GGA Maur bei der Erbringung ihrer Leistungen unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen Personendaten des Kunden erheben, bearbeiten, speichern und an Dritte weitergeben.

    Der Kunde ist damit einverstanden, dass die GGA Maur seine Personendaten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben.

    Wenn die GGA Maur ihre Dienstleistungen zusammen mit Dritten erbringt, kann sie Personendaten des Kunden an diese Dritten weitergeben, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung nötig ist.

  7. Haftung der Parteien
    Die GGA Maur haftet ausschliesslich für nachgewiesene Schäden, die dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch die GGA Maur entstehen. Jede weitere Haftung für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

    Die GGA Maur übernimmt insbesondere (beispielhafte Aufzählung der Regelung hiervor) keine Haftung für: unsachgemässe Installation von Zugangsgeräten; für Funktionsstörungen oder Unterbrüche; für den Inhalt, die Richtigkeit und die Verfügbarkeit von Drittangeboten; für das Verhalten des Kunden, anderer Anbieter, deren Kunden oder anderen Internetbenutzern; Fälle höherer Gewalt, Pandemie, Naturereignissen besonderer Intensität, Unfällen, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen, insofern dadurch die Dienstleistungen der GGA Maur beeinträchtigt wurden oder werden; Schäden infolge Benützung der Dienstleistungen oder anderer Produkte der GGA Maur.

    Der Kunde haftet für alle Schäden, die der GGA Maur oder Dritten durch die Beschädigung der Zugangsgeräte oder durch illegale oder nicht vertragskonforme Nutzung der Dienstleistungen entstehen.

  8. Übrige Bestimmungen
    Vertragsdauer und Kündigung
    Die Vertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen in den Vertragsdokumenten (bspw. Produktbeschrieb). Besteht keine Regelung, gilt folgendes: Das Vertragsverhältnis unterliegt keiner Mindestvertragsdauer, wobei der Kunde innert 30 Tagen nach Vertragsstart kostenlos (mit Ausnahme von variablen Kosten wie Servicegebühren oder Filmmieten) vom Vertrag zurücktreten kann. Beide Parteien können den Vertrag mittels schriftlicher Kündigung jeweils auf das Ende des Folgemonats künden.

    Die GGA Maur kann den Vertrag bei illegaler oder nicht vertragskonformer Nutzung fristlos kündigen und dem Kunden die dadurch entstandenen Aufwendungen belasten.
    Nach Vertragsbeendigung muss der Kunde ihm zur Verfügung gestellte Geräte innerhalb von 14 Tagen retournieren. Nicht retournierte Geräte werden im Neuwert in Rechnung gestellt.

    Vertragsänderungen
     Die GGA Maur hat das Recht, jederzeit die Preise, Dienstleistungen oder Geschäftsbedingungen abzuändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Bei Änderungen zum Nachteil des Kunden kann dieser auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB kündigen. Unterlässt er die Kündigung, akzeptiert er die neuen AGB.

    Müssen Vertragsbedingungen wegen neuen Gesetzesbestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung abgeändert werden, muss der Kunde diese akzeptieren. Die Änderung berechtigt nicht zu einer ausserordentlichen Kündigung. 

    Teilnichtigkeit
    Sollte sich eine Vertrags- oder AGB-Bestimmung als ungültig erweisen, ist der Rest der Bestimmungen davon nicht betroffen. Die entfallene Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Weise möglichst umfassend verwirklicht. 

    Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht, ohne Einschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Sitz der GGA Maur, wobei die GGA Maur ihre Ansprüche auch am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden geltend machen kann. 

Besondere Bedingungen Privatkunden

Internet

Fair Usage Policy
Der Kunde anerkennt, dass für die Dienste eine «Fair Usage Policy» gilt. Er verpflichtet sich, diese einzuhalten. «Fair Use» («fairer Gebrauch») bedeutet, die Dienste so zu verwenden, dass dadurch die Bereitstellung der bestmöglichen Servicequalität für jeden anderen Kunden nicht beeinträchtigt wird. Im Falle einer übermässigen Nutzung des Internets ist die GGA Maur berechtigt, geeignete Massnahmen zu ergreifen (bspw. die Nutzung zu limitieren oder zu deaktivieren).

E-Mailadressen
Wenn die von der GGA Maur zur Verfügung gestellten E-Mailadressen mit der Domain @ggaweb.ch, nach Vertragsende weiterhin genutzt werden sollen, ist dies kostenpflichtig möglich. Auf Wunsch hin unterbreitet die GGA Maur dem Kunden eine entsprechende Offerte.


Nicht vertragsgemässer Gebrauch / unerlaubte Handlungen
Nachfolgend werden diverse Verwendungszwecke und Handlungen aufgelistet, die zusätzlich und in Konkretisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziff. 3) der GGA Maur nicht erlaubt sind:

  • Der Anschluss nicht zugelassener Anwendungen und Geräte an die GGA Maur Netzwerkinfrastruktur
  • Das Betreiben von WLAN-Hotspots
  • Der Weiterverkauf von Diensten durch den Kunden oder durch Dritte
  • Verstösse gegen die Sicherheit von Netzwerkkomponenten und -systemen, insbesondere Piraterie («Hacking»), unbefugte Überwachung des Datenverkehrs (Sniffing), Störung und/oder Überlastung der Dienste (Flooding), Fälschung oder Änderung von Informationen (Spoofing) 


Telefonie

Nomadische Nutzung VOIP Telefonie / Notruf
Die GGA Maur muss zur Sicherstellung der Notrufdienste die Standortidentifikation (sog. Heimadresse) bekanntgeben. Aus diesem Grund wird der Gebrauch des Telefons von einem anderen als dem in der Anmeldung genannten Standort (sog. nomadische Nutzung) dringend abgeraten. In einer solchen Situation kann im Falle eines Notrufes von den Notrufdiensten nicht mehr erkannt werden, woher der Notruf erfolgte. Bei nomadischer Nutzung empfiehlt die GGA Maur dementsprechend dringend, im Falle eines Notrufes ein geeigneteres Kommunikationsmittel zu verwenden.

Alarmanlage / Lifttelefon
Bei Unterbrüchen der Stromversorgung ist die Nutzung der Telefonie Dienstleistungen nicht möglich. Deshalb wird vom Einsatz der Telefonie Dienstleistungen für sicherheitskritische Anwendungen abgeraten. Insbesondere TeleAlarm ® und automatisierte Mobilisierungsaufgebote (SMT) werden vom Telefonie-Service der GGA Maur nicht unterstützt. Es gilt der Haftungsausschluss der GGA Maur gemäss Ziff. 7 der AGB.


Mehrwertnummern
Der Kunde hat die Möglichkeit, alle abgehenden Verbindungen zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten (090x-Nummern), insbesondere auch zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten (0906-Nummern), unentgeltlich zu sperren. Eine solche Sperrung wie auch die Deaktivierung kann jederzeit bei der GGA Maur beantragt werden.

Die GGA Maur hat die Pflicht, einen Haushalt, der einen Betrag von insgesamt 5‘000 CHF durch Mehrwertdienste pro Jahr erreicht, zu sperren.


Flat Angebote
Die Verwendung der Dienste in Spezialanwendungen (z. B. GSM-Gateways, Durchwahllösungen, M2M, Überwachungssystemen, Videotelefonie, Dauerverbindungen, Um-/Weiterleitung von Verbindungen auf Mehrwertdienst-, Kurz- oder Spezialnummern, Nutzung im Sinne eines Call Centers) ist nicht erlaubt.

Ausgeschlossen sind Anrufe auf kostenpflichtige Schweizer und ausländische Service- und Business-Nummern (z. B. 0869x, 0878x, 18xy, 084x, 090x) sowie Internet-Dial-Up-Nummern und Zugangsnummern für Prepaid- und CallingcardAngebote. Nutzungsgebühren von Dienstanbietern werden zusätzlich verrechnet. 


Rufnummernübernahme
Wenn keine neue Rufnummer von der GGA Maur bezogen wird, kann eine bereits genutzte Rufnummer übernommen werden. Dazu verwenden Sie bitte das entsprechende Rufnummernportierungs-Formular der GGA Maur (auffindbar auf der Webseite der GGA Maur, unter https://www.gga.ch/deCH/Private/Telefonie/Hochster-Komfort).

Wenn Sie eine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen wollen, müssen Sie dies der GGA Maur innert 35 Tagen ab dem Kündigungsdatum mitteilen. 


Gesprächstarife
Die Gesprächstarife werden im Sekundentakt verrechnet. Rundungsdifferenzen sind möglich. Die Anzeige von Taxzählern bei Kunden ist aus technischen Gründen nicht möglich. Preisänderungen und Irrtümer jederzeit vorbehalten.

Fernsehen / Radio

Senderangebot
Aus verschiedenen Gründen kann eine Anpassung der Radio- und Fernsehprogrammpalette notwendig werden (bspw. Einstellung des Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderungen bezüglich Urheberrechte, Änderungen der Technik etc.). Die GGA Maur hat in diesen Fällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltes Programm durch ein anderes Programm zu ersetzen. Sie ist bestrebt, die entfallenden Programme mit ähnlichen Angeboten zu ersetzen. Sie informiert den Kunden durch Publikation auf ihrer Webseite sofort über die erfolgte Änderung. (https://www.gga.ch/de-CH/Private/Fernsehen/SenderUpdate).

Aufgrund fehlender Übertragungsrechte des Programmanbieters für das Sendegebiet der GGA Maur ist es möglich, dass einzelne Sendungen der Programmanbieter von der GGA Maur nicht übertragen werden können. Es gilt der Haftungsausschluss in Ziff. 7 der AGB. 


Aufnahmen / Replay
Sämtliche Aufnahmen werden im Namen des Kunden durch die GGA Maur getätigt. Die Aufnahmen werden nicht lokal gespeichert, sondern in der Cloud. Die Speicherdauer sowohl für PVR-Aufnahmen als auch für Serienaufnahmen ist beschränkt, wobei erstere auf 12 Monate und letztere auf 3 Monate begrenzt sind. Der Kunde kann keine eigenen Aufnahmen tätigen oder eigene, lokale Kopien der von der GGA Maur für ihn erstellten Aufnahmen erstellen. Aufnahmen können beim Hardware- oder Plattformtausch verloren gehen. Die Aufnahmekapazität umfasst bis zu 600 Stunden und ist unabhängig von der Übertragungsqualität des jeweiligen Senders.

Replay-Inhalte werden für alle Sender, mit den entsprechenden Rechten, für 7 Tage zur Verfügung gestellt.


Gebühren
Allfällige Gebühren für Content oder Services sind im angegebenen Verkaufspreis enthalten. 

Mobile

Leistungen von GGA Maur
GGA Maur ermöglicht dem Kunden, über die Mobilfunknetze von Sunrise und ihrer Roamingpartner Gespräche zu führen und Daten zu übermitteln. Die Kunden können untereinander und mit Kunden anderer Anbieter, soweit GGA Maur mit diesen Anbietern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat, Gespräche führen oder Daten austauschen.

Umfang und Inhalt der aktuellen Dienstleistungen sind zusätzlich zum Vertrag auf der Webseite von GGA Maur (www.gga.ch) unter der Rubrik «Mobile» beschrieben.

Die Funkversorgung im Ausland ist abhängig vom Netz des Roamingpartners und dessen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Anrufe im Ausland sind möglich, soweit GGA Maur oder deren Mobilfunkpartner mit ausländischen Mobilfunkanbietern einen Roaming-Vertrag unterhalten.

Die von GGA Maur angegebene Netzabdeckung und -versorgung ist unverbindlich. Aus rechtlichen, technischen oder faktischen Gründen kann eine bestehende Funkversorgung an einem bestimmten Ort sich verschlechtern oder ganz entfallen. 


Leistungen des Kunden
Die Dienstleistung Mobile gilt für den normalen Eigengebrauch, welcher die normale mobile Nutzung im Zusammenhang mit der Verwendung des Mobilfunkanschlusses in einem mobilen Gerät für Gesprächs-, SMS/MMS- und Internetverbindungen beinhaltet. Der Kunde verpflichtet sich deshalb zum Fair Use («Fairer Gebrauch»), d.h. die übermässige oder unnötige Nutzung der Mobiltelefonie über eine festgelegte Limite ist zu vermeiden. Erreicht der Kunde eine solche Limite, ist GGA Maur berechtigt, alle Mobilfunkanschlüsse oder auch nur die betroffene Dienstleistung zu sperren.

Die «Fair Use»-Limiten betragen monatlich für Gesprächsminuten 3‘000 Minuten, für SMS 3‘000 SMS und für die mobile Datennutzung 100 GB (Gigabytes). Nach überschreiten der Limite ist die GGA Maur berechtigt, die zusätzliche Nutzung wie folgt in Rechnung zu stellen:

  • Jede weitere ausgehende Gesprächsminute mit 45 Rappen pro Minute
  • Jede weitere eingehende Gesprächsminute bei Roaminggesprächen im EWR mit 23 Rappen pro Minute
  • Jede zusätzliche SMS mit 23 Rappen; Jedes zusätzliche MB (Megabyte) an mobiler Datennutzung mit 5 Rappen

Der Kunde hat PIN- und PUK-Codes und allfällige weitere zugeteilte Sicherheitscodes sorgfältig und getrennt von Endgeräten bzw. der SIM-Karte aufzubewahren und Dritten nicht bekannt zu geben.

Einen Diebstahl der SIM-Karte hat der Kunde unverzüglich GGA mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Benutzungsgebühren bis zur Sperrung des Anschlusses. Ersatz-SIM-Karten oder der Wechsel zu einem anderen Kartenformat sind kostenpflichtig. Die GGA Maur ist berechtigt, die SIM-Karte auszutauschen, wenn dies technisch oder betrieblich erforderlich ist. Temporäre SIM-Karten werden nach erfolgter Portierung der Rufnummer deaktiviert. 


Preise, Tarife und Rechnungsstellung
GGA Maur erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen jeweils monatlich. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten vorliegen. Forderungen betreffend nachträglich gelieferte Daten, wie z. B. für Roaming, können auf den nächsten Rechnungen abgerechnet werden.

Neben der Grundgebühr für den Anschluss gelten die folgenden zusätzlichen Gebühren: Kosten für internationale Verbindungen, einschliesslich sowohl ein- als auch ausgehender Anrufe aus oder ins Ausland, Nutzungsentgelte für Mehrwertdienste, Kosten für die Verbindung zu Spezialnummern und Mehrwertdiensten (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Rufnummernbereiche 0801-0899, 051, 1xx, 084x, 090xm, 0868, 0869, sowie für Satellitentelefonverbindungen und Premium SMS/MMS), Gebühren für zusätzlich erworbene Datenpakete sowie anfallende Servicegebühren. Die Verrechnung erfolgt über die Rechnung der Genossenschaft GGA Maur, für die Preise sind die Anbieter verantwortlich.


Rufnummernanzeige und -unterdrückung
Die Rufnummer des Anrufers oder des Angerufenen wird, sofern technisch möglich, grundsätzlich angezeigt, unabhängig davon, ob er in einem Verzeichnis eingetragen ist oder nicht. GGA Maur kann auf Anfrage eine Rufnummernunterdrückung veranlassen.

Aus technischen Gründen kann jedoch weder die Rufnummernanzeige noch die Rufnummernunterdrückung garantiert werden, namentlich bei Anrufen aus einem fremden Netz oder in ein fremdes Netz sowie bei SMS. 


Nutzerrisiken sowie Gewährleistung und Haftung
GGA Maur bemüht sich, Massnahmen zur Sicherung der Infrastruktur und der Dienstleistungen zu treffen. In Konkretisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziff. 7) der GGA Maur bestehen für den Kunden aber insbesondere die folgenden Risiken, für welche die Gewährleistung und Haftung von GGA Maur soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen sind:

  • unverschlüsselt verschickte E-Mails und unverschlüsselter Datenverkehr können von Unbefugten gelesen, verändert, unterdrückt oder verzögert werden
  • Absender können verfälscht werden
  • Beiträge in Newsgroups, Foren und Chats können gefälscht, verfälscht und durch Dritte ausgewertet werden
  • Dritte können u.U. den Internetverkehr im World Wide Web (WWW) überwachen und Benutzernamen sowie Passwörter in Erfahrung bringen
  • Verbindungen über WLAN, Bluetooth und Infrarot sind nicht gesichert
  • die durch Endgeräte verursachten elektromagnetischen Felder können andere Geräte wie z. B. Hörgeräte, Herzschrittmacher sowie Haushaltgeräte in ihrer Funktion stören. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. Der Kunde hat sich über Benutzungsverbote und - einschränkungen (z. B. Strassenverkehr, Luftverkehr) zu informieren und sich an diese zu halten. 

«G Data» Total Security

Installation und Aktivierung
Auf der Webseite der GGA Maur sind alle möglichen Arten von weiterführenden Informationen und Anleitungen zu der Installation und Aktivierung Ihres G Data Produktes zu finden.


Dienstleistungen von Dritten
Wenn Sie Produkte oder Services von Drittanbietern nutzen, kommen deren Bestimmungen zur Anwendung. 

Promotionen

Im Rahmen von Try & Buy- und sämtlichen anderen Promotionen ist die jeweils publizierte Mindestvertragsdauer verbindlich.

Sollte der Kunde vorzeitig sämtliche Produkte kündigen, werden die verbleibenden Abogebühren in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde ausserhalb unseres Versorgungsgebiets umzieht (schriftliche Bestätigung des neuen Wohnorts vorausgesetzt), wird auf eine Nachbelastung verzichtet.

Ungeachtet dessen behält der Kunde das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsstart kostenlos (mit Ausnahme von variablen Kosten) vom Vertrag zurückzutreten.

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