Empfehlungsprämie – Ihre Empfehlung ist es uns wert

Herzlich Willkommen bei unserem Treueprogramm «Empfehlungsprämie». Als bestehender Kunde der GGA Maur kennen Sie uns und unsere Produkte am besten. Begeistern Sie auch Ihre Nachbarn, Freunden und Bekannten von uns.
Sie und die angeworbene Person werden bei einem erfolgreichen Neuabschluss mit je CHF 100.– belohnt.
So profitieren auch Ihre Bekannten und Freunden von unseren hochwertigen Produkten. Machen Sie mit und empfehlen Sie uns weiter.


So einfach sichern Sie sich Ihre Empfehlungsprämie:

1. Sie empfehlen uns weiter

Loggen Sie sich dazu in Ihr Kundenkonto ein und senden Sie Ihren individuellen Weiterempfehlungslink via E-Mail an Ihre Bekannten oder Sie geben Ihren persönlichen Code weiter.

2. Ihr Bekannter wird GGA Neukunde

Ihr angeworbener Bekannter gibt seine Neubestellung als GGA-Kunde via Ihrem versendeten Link auf oder gibt Ihren persönlichen Code im Feld «Promocode» beim Abschluss der Neubestellung ein.

Nach erfolgreicher Bestellung werden Sie beide ein Bestätigungs-Mail erhalten.

3. Ihre Belohnung

Bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss pro angeworbener Person, erhalten beide Parteien mindestens 2 Monate nach Vertragsbeginn (des Neukunden) CHF 100.– auf Ihre Rechnung gutgeschrieben.

Also zögern Sie nicht und werden Sie Teil unseres Empfehlungsprämie-Programms. Wir freuen uns auf Ihre Empfehlungen und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Vertrauen in uns!


Das brauchts für Ihre Teilnahme

Ihre Prämie von CHF 100.– erhalten Sie, wenn folgende Teilnahmebedingungen erfüllt sind:

  • Teilnahmeberechtigt für die Empfehlungsprämie der GGA Maur sind natürliche Personen mit Wohnsitz in unserem Versorgungsgebiet.
  • Angeworbene Personen dürfen nicht bereits Internet-Kunde der GGA Maur sein.
  • Beide Parteien erhalten die Gutschrift von CHF 100.– frühestens 2 Monate nach Vertragsstart (Neukunde) mit der nächsten Rechnung.
  • Die Gutschrift ist auf der entsprechenden Rechnung ersichtlich.


In folgenden Fällen kann keine Empfehlungsprämie vergütet werden:

  • Die vermittelnde Person hat bereits mindestens einen Internetanschluss bei der GGA Maur.
  • Mitarbeitende der GGA Maur sowie allfällige Vermittelnde erhalten bei Weiterempfehlung keine Empfehlungsprämie.
  • Empfehlungsprämien können nicht im Nachhinein eingefordert werden.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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